AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE FERIENVERMIETUNG VON AUSZEITOSTSEE.DE

1. Vertragsschluss, Mietdauer, Mietpreis, Kaution und Nebenkosten
a) Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, wenn dieser vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Bei Direktbuchung über unsere Website gilt die Buchungsbestätigung als verbindliche Buchung.
b) Das Mietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.
c) Eine vereinbarte Kaution ist mit der Restzahlung vor Mietbeginn zu überweisen. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt und ist nicht verzinslich. Soweit die Kaution oder Teile der Kaution zur Schadensbeseitigung oder zur Verrechnung eingesetzt werden müssen, erhält der Mieter eine Abrechnung. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.


2. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz gemäß Punkt 5 des Mietvertrages zu leisten. Es wird daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
c) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Erlöse daraus auf Stornogebühren anrechnen zu lassen.


3. Kündigungsrecht
a) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
b) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
c) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
d) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt oder zur Verfügung stellen kann (z. B. auch aufgrund verordneter Reisebeschränkungen zur Bekämpfung von Pandemien). In diesem Fall wird der Reisepreis erstattet.


4. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und ist verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen oder evtl. entstehenden Schäden gering zu halten. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn die Beschädigung schuldhaft verursacht worden ist.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. das Servicebüro über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Bei Nichtbeachtung trägt der Verursacher bei Schäden die Kosten der Instandsetzung.
d) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer sowie Entleeren und Säubern des Holzofens. Die Fenster sind zu verschließen. Der Kühlschrank ist zu Entleeren, Auszuschalten und die Tür bleibt im geöffneten Zustand stehen.
e) Es handelt sich um ein Nichtraucherobjekt. Das Rauchen ist nur auf Terrassen, Dachterrassen und Balkonen gestattet. Offenes Feuer ist generell untersagt.
f) Sofern gemäß Punkt 3 des Mietvertrages Haustiere ausgeschlossen sind, verpflichtet sich der Mieter, keine Haustiere, auch nicht übergangsweise, in den Räumlichkeiten aufzuhalten.


5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


Schwarmstedt im August 2022

Grundstücksgemeinschaft Achim Rosenberg und Sascha Rosenberg GbR
Hauptstraße 14
29690 Schwarmstedt